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LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - L 1 AS 474/19 NZB |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2021 - L 1 AS 474/19 NZB (https://dejure.org/2021,63622)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - L 1 AS 474/19 NZB (https://dejure.org/2021,63622)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 24.01.2019 - S 18 AS 1617/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - L 1 AS 474/19 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Einwand unzulässiger Rechtsausübung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - L 1 AS 474/19
Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 21. April 2015 - B 1 KR 7/15 R -. Juris-Rdnr. 17 mit weiteren Nachweisen;… LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. November 2015 -L 14 AS 3260/14- juris-Rdnr. 37). - LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - L 14 AS 3260/14
Erstattung - Verjährung - Verwirkung - Entreicherung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - L 1 AS 474/19
Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG…, Urteil vom 21. April 2015 - B 1 KR 7/15 R -. Juris-Rdnr. 17 mit weiteren Nachweisen; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. November 2015 -L 14 AS 3260/14- juris-Rdnr. 37). - BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - obligatorische Schlichtung bei …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - L 1 AS 474/19
Soweit der BSG in dem von dem Beklagten angeführten Urteil des BSG vom 8. Oktober 2014 (B 3 KR 7/14 R, juris-Rdnr. 44) die Untätigkeit als eigene Tatbestandsvoraussetzung aufführt, stellt es inhaltlich keine davon abweichende Voraussetzung auf.